Ostermontag
Der Ostermontag gehört mit dem zweiten Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen der höchsten christlichen Feste.
An gesetzlichen Feiertagen und in den Betriebsferien bleibt die KiTa geschlossen.
Der Ostermontag gehört mit dem zweiten Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) und dem Pfingstmontag zu den zweiten Feiertagen der höchsten christlichen Feste.
An gesetzlichen Feiertagen und in den Betriebsferien bleibt die KiTa geschlossen.